Nachrichten vom Verband: Wechselfrist
Beginn der Wechselzeit
Der Wechsel des Startrechts muss in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2010 schriftlich beim Landesverband beantragt werden, damit das Startrecht für den neuen Verein zum 1. Januar 2011 erteilt werden kann.
Das bedeutet:
Der neue Verein muss dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e. V., Jakob-Koenen-Straße 2, 59174 Kamen, den Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 bis spätestens Dienstag, 30. November 2010 (Eingang beim FLVW) vorliegen.
Diesem Antrag muss entweder eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins (alter Startpass mit Freigabevermerk bzw. formloses Schreiben) beigefügt werden oder der Nachweis des übernehmenden Vereins, dass dieser beim abgebenden Verein die Freigabe des/der Aktiven angefordert hat.
Die beim Startrechtswechsel zu beachtenden Bestimmungen können Sie der Leichtathletikordnung (LAO) unter § 4 entnehmen. Die Leichtathletikordnung ist Bestandteil der „Satzung und Ordnungen“ des Deutschen Leichtathletik-Verbandes.
Der DLV-Vordruck 2.75 „Startpassantrag“ kann von der DLV-Homepage (Formulare) herunter geladen werden.
Christina Geiseler
Wettkampfwartin
Diese Nachricht: http://www.flvw.de/leichtathletik/leichtathletik-aktuell/artikel/id/wechselfrist.html


