18
Oct
2010

Nachrichten vom Verband: Bildung von Startgemeisnschaften (StG)

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Der Antrag zur Bildung einer Startgemeinschaft (StG) muss auf dem aktuellen DLV-Vordruck  bis zum 30. November beim Landesverband eingegangen sein. Der Termin 30.11. gilt auch für die schriftlichen Mitteilungen über den Beitritt eines Vereins zu einer StG oder über den Austritt eines Vereins aus einer StG.

Bestehende Startgemeinschaften müssen für 2011 nicht neu beantragt werden

Die ausführlichen Bestimmungen zur Bildung von Startgemeinschaften (StG) finden Sie in der Leichtathletik-Ordnung (LAO) im § 2.

Den DLV-Vordruck „Vereinbarung zur Bildung einer Startgemeinschaft“ finden sie auf der DLV-Homepage (Formulare).

Christina Geiseler
Wettkampfwartin