Offizielle Mitteilung des FLVWs: Teilnahme der Verbandsmitglieder gem. § 7 der Satzung am geschlossenen elektronischen Postfachsystem des FLVW gem. § 12 Abs. 3 der Satzung
Mitglieder des Verbandes sind gem. § 12 Abs. (3) der Satzung verpflichtet, die vom Verband im Rahmen der DFBnet-Anwendungen bereitgestellten elektronischen Postfächer einzurichten und die dort eingestellten Informationen zu bearbeiten. Diese Verpflichtung gilt für Mitglieder der Fachschaft Fußball mit Wirkung zum 01.01.2010, im übrigen nach entsprechender Bekanntgabe gem. § 49 der Satzung. Die Teilnahme am geschlossenen elektronischen Postfachsystem *@flvw.evpost.de erfolgt auf der Grundlage der "Allgemeine Nutzungsbedingungen für das elektronische Postfachsystem des Fußball- u. Leichtathletikverbandes Westfalen e.V. (FLVW).
Das Verbandspräsidium hat in seiner Sitzung am 02.08.2011 beschlossen, dass die Verpflichtung gem. § 12 Abs. (3) Sätze 1 und 2 der Satzung für Verbandsmitglieder der Fachschaften Leichtathletik und/oder Freizeit- und Breitensport mit Wirkung zum 01.09.2011 gilt.
Jeder Leichtathletikverein kann nun vom Verband über die ihm zugeordnete Mailadresse xyz@flvw.epost.de angeschrieben werden. Die Mail gilt als zugestellt wenn sie bei euch im Postfach liegt! Also kümmert euch bitte darum, dass die entsprechenden Mail abgeholt bzw. von den Fußballabteilungen an euch weitergeleitet werden.


