15
Dec
2011

Verband: Bankeinzugsverfahren Startgelder bei Durchführung von Meisterschaften im Gebiet des FLVW

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Eine Software−Systemumstellung in der Abteilung Finanzen der Geschäftsstelle des FLVW, sowie die daraus resultierende Nachbearbeitung (Fakturierung) einer Meisterschaft in der Abteilung Leichtathletik benötigen zwingend das Bankeinzugsverfahren für alle Vereine und LG`s im FLVW.

Alle FLVW−Vereine/LG´s oder LA−Abteilungen müssen ab dem 01.01.2012 am Bankeinzugsverfahren teilnehmen.

Eine Nicht−Teilnahme hat folgende Konsequenz:

  • Meldungen einer LG, einer StG oder eines Vereins zu einer Meisterschaft werden durch die Geschäftsstelle nicht weiter bearbeitet.

Dies wurde am 16. April 2011 durch die Vorsitzenden der Kreis−Leichtathletik−Ausschüsse beschlossen.