15
Dec
2011
Verband: Bankeinzugsverfahren Startgelder bei Durchführung von Meisterschaften im Gebiet des FLVW
Eine Software−Systemumstellung in der Abteilung Finanzen der Geschäftsstelle des FLVW, sowie die daraus resultierende Nachbearbeitung (Fakturierung) einer Meisterschaft in der Abteilung Leichtathletik benötigen zwingend das Bankeinzugsverfahren für alle Vereine und LG`s im FLVW.
Alle FLVW−Vereine/LG´s oder LA−Abteilungen müssen ab dem 01.01.2012 am Bankeinzugsverfahren teilnehmen.
Eine Nicht−Teilnahme hat folgende Konsequenz:
- Meldungen einer LG, einer StG oder eines Vereins zu einer Meisterschaft werden durch die Geschäftsstelle nicht weiter bearbeitet.
Dies wurde am 16. April 2011 durch die Vorsitzenden der Kreis−Leichtathletik−Ausschüsse beschlossen.


