Presse: FLVW setzt Erhöhung der Volkslaufgebühren vorerst aus
www.kla-be.de Die Glocke Ahlen (mts). Nach heftigen Protesten von Vereinen und Kreisverbänden will der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen die Pro-Kopf-Abgaben 2012 noch aussetzen. Das versprechen FLVW-Präsident Helmut Korfmacher und Vizepräsident Hans Schulz gegenüber der in Bielefeld erscheinenden „Neuen Westfälischen“. Sie standen gegenüber der Zeitung Kommunikationsprobleme ein, verteidigten die Gebührenerhöhung aber in der Sache.
Nach dem Beschluss vom 17. Dezember der mehrheitlich von Fußballfunktionären dominierten „Ständigen Konferenz“, dem neben dem FLVW-Präsidium die Kreisvorsitzenden angehören, hätten Volkslaufveranstalter schon ab dem 1. Januar pro Teilnehmer 30 Cent an den Verband abführen müssen – mehr als für einen sogenannten „Volks- und Straßenlauf“ auf amtlich vermessener Strecke und meist erheblich mehr als die bisher übliche Pauschalabgabe über 15 Euro. Für Wald- und Crossläufe wie für Stadionsportfeste werden weiterhin 15 Euro fällig. Die betroffenen Vereine hatten ihre Veranstaltungen allerdings schon im Sommer anmelden müssen, ohne auf die Startgelder den neuen Gebühren anpassen zu können (die Glocke berichtete).
Die Kreis-Leichtathletik-Ausschüsse waren bei der Gebührenerhöhung übergangen worden. „Die Behauptung, auf der Tagung der Vorsitzenden der Kreis-Leichtathletik-Ausschüsse hätte am 14. Dezember hätte es eine Abstimmung zum Thema gegeben, stimmt nicht“, widerspricht Eberhard Vollmer, KLA-Vorsitzender im Kreis-Beckum, anderslautende Berichte. Zumindest war die Tagung von den Planungen aber informiert worden, Protest wurde da aus vier Kreisen Ostwestfalens laut. Drei Vereine im Kreis Gütersloh melden ihre Volksläufe nun nur noch als „kreisoffen“ an, sie stehen Sportlern aus den Nachbarkreisen wie dem Kreis Beckum nicht mehr offen.
Für viele Veranstalter bedeutete die neue Gebührenordnung eine drastische Erhöhung der Abgaben: Für den letztjährigen Ahlener Stadtteil- und Haldenlauf, dessen Nachwuchsläufe vor allem um die Teilnahme der Ahlener Schulen werben und für die keine Startgebühren berechnet werden, wären statt 15 nun knapp 100 Euro fällig geworden. Die Startgeldeinnahmen der Veranstaltung beliefen sich auf knapp 140 Euro. Beim Hospizlauf, dem Benefizlauf zu Gunsten der Hospizbewegung im Kreis Warendorf, wären immerhin 70 Euro weniger in die Arbeit der Hospizbewegung geflossen. Stimmt die Ständige Konferenz zu, bleibt es zumindest 2012 bei der alten Gebührensatzung: „Wir sollten die Volksläufe 2012 unter den Bedingungen abrechnen, unter denen sie angemeldet wurden“, so Schulz gegenüber der Neuen Westfälischen.
